Ein Firmenmantel ist eine bereits geschäftlich aktiv gewesene und jetzt ruhende oder nur noch geringfügig tätige Gesellschaft. Sie existiert juristisch schon mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Ältere Firmen genießen in der Regel ein höheres Vertrauen gegenüber Ihren Geschäftspartnern. Zum Beispiel arbeiten Lieferanten lieber mit bereits länger am Markt bestehenden Firmen als mit Neugründungen zusammen.
Firmenmantel-Gesellschaften sind in der Lage, mehrjährige Jahresabschlüsse und Steuerbescheide nachzuweisen. Dieses kann Finanzierungsanfragen positiv beeinflussen, beispielsweise bei Kreditinstituten oder Leasinggebern und so die Chancen für einen leichteren Start eröffnen.
Ein Firmenmantel verfügt meist über eine wirtschaftliche Historie und hat eventuell bereits eine gute Bonitätsbewertung aufgebaut, bzw. kann dazu beitragen, schneller eine gute Bonitätsbewertung wieder aufzubauen. Die Bonitätseinstufung gibt die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sowie dessen Wahrscheinlichkeit der Ausfallsicherheit wieder.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes II ZB 4/02 vom 07.07.2003 hat die Qualität von Firmenmänteln (Mantelgesellschaften) erhöht. Der erhöhte Qualitätsstandard verbessert die Sicherheit für Gläubiger und Erwerber. Die neue Geschäftsführung bzw. der neue Vorstand versichert in der Handelsregisteranmeldung zum Amtsgericht genau wie bei einer Neugründung, dass sich das satzungsgemäße Stamm- bzw. Grundkapital zum Zeitpunkt der Anmeldung der Mantelverwendung ganz oder mindestens zu einem Viertel, wenigstens jedoch 12.500 EUR in der freien Verfügung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes befindet.